Erstellung der laufenden Lohn- / Gehaltsabrechnung
Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
DEÜV - Meldungen ( Datenübermittlung für die Sozialversicherungsträger)
Beitragsnachweise für die Krankenkasse
die erforderlichen Meldungen bei Austritt von Mitarbeitern
* Gemäß § 6 Abs.4 StBerG umfasst das Dienstleistungsangebot im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ausschließlich das Buchen lfd.Geschäftsvorfälle, die lfd.Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.