Lohnbuchhaltung


  • alle Personalstammdaten pflegen und verwalten
  • die Jahreslohnkonten führen
  • Erstellung der laufenden Lohn- / Gehaltsabrechnung
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
  • DEÜV - Meldungen ( Datenübermittlung für die Sozialversicherungsträger)
  • Beitragsnachweise für die Krankenkasse
  • die erforderlichen Meldungen bei Austritt von Mitarbeitern

* Gemäß § 6 Abs.4 StBerG umfasst das Dienstleistungsangebot im Rahmen der Lohn- und Finanzbuchhaltung ausschließlich das Buchen lfd.Geschäftsvorfälle, die lfd.Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.
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